
Habe ich während der Ausbildung Gelegenheit, das Gelernte praktisch anzuwenden?
Ihr Interesse ist geweckt, und Sie möchten noch mehr wissen? An dieser Stelle finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unserer Fachschule auf einen Blick.
Unter welchen Voraussetzungen werde ich in die Fachschule aufgenommen?
Es gibt zweierlei Wege, die Sie zu uns in die Fachschule führen. Beide setzen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
Mit der Fachschulreife oder der Mittleren Reife gelangen Sie über den erfolgreichen Abschluss des einjährigen Berufskollegs in die Fachschule.
Mit der Fachhochschulreife oder dem Abitur und einem zweimonatigen Praktikum in einer waldorfpädagogischen Einrichtung gelangen Sie direkt in die Fachschule.
Denjenigen, die mit Fachschul- oder Mittlerer Reife über das Berufskolleg zu uns kommen, bieten wir die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben.
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Wie lange dauert die Ausbildung an der Fachschule?
Die Fachschulzeit erstreckt sich über zwei Jahre. Daran schließt sich ein Berufsanerkennungsjahr in der waldorfpädagogischen Praxis an, in dem Sie dreimal für ein je einwöchiges Kolloquium an die Fachschule zurückkehren.
Welchen Abschluss vermittelt die Ausbildung an der Fachschule?
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule und des Berufsanerkennungsjahres sind Sie staatlich anerkannte/r (Waldorf-)Erzieher/in.
Wer kommt in der Fachschule zusammen?
Im Rahmen unserer Ausbildung begegnen sich Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen. In unseren Klassenzimmern sitzen 18-Jährige neben 53-Jährigen, Christen neben Muslimen, Deutsche neben Menschen aus anderen Nationen, junge Erwachsene, die gerade ihre erste eigene Wohnung bezogen haben, neben Müttern, die allein drei Kinder großziehen, und Menschen, in deren Leben die Anthroposophie von Geburt an eine Rolle spielt, neben solchen, die durch die Ausbildung zum Waldorferzieher erstmals in Kontakt mit ihr kommen.
Was unsere Seminaristen und Seminaristinnen miteinander verbindet, sind das Interesse an der Waldorfpädagogik, der Wunsch, sich persönlich weiterzuentwickeln und der Wille, ihre Kraft in Zukunft für die Kinder einzusetzen.
Habe ich während der Ausbildung Gelegenheit, das Gelernte praktisch anzuwenden?
Ja! Sowohl im ersten als auch im zweiten Jahr Ihrer Fachschulzeit ist ein Praktikum von sechs Wochen vorgesehen. Das erste Praktikum ist Ihren Erfahrungen mit Jungen und Mädchen im Kindergartenalter gewidmet. Das zweite Praktikum gilt Jungen und Mädchen im Schulkindalter.
Wie viel kostet die Ausbildung an der Fachschule und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Die Aufnahme in die Fachschule kostet einmalig 60 Euro. Daneben ist ein monatlicher Schulbeitrag von 160 Euro zu entrichten. Der Schulbeitrag für die drei Kolloquien während des Berufsanerkennungsjahres beläuft sich auf 2 mal 250 Euro. (Stand Febr.2012)
Bei Bedarf wird die Ausbildung an unserer Fachschule nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt. In Einzelfällen leisten auch die Arbeitsämter finanzielle Hilfe.
Wie ist es um die Berufsaussichten für Waldorferzieher bestellt?
Das Einsatzgebiet für Waldorferzieher/innen ist groß, denn Ihre Qualifikation berechtigt Sie zum einen zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen jeden Alters und zum anderen zur Arbeit bei anthroposophischen und nicht-anthroposophischen Trägern und Institutionen. So beginnt die Reihe möglicher Arbeitsplätze in Kleinkindeinrichtungen und reicht von Kindergärten über Schulhorte und Freizeiteinrichtungen bis hin zu Kinderheimen. Die Aussichten auf eine sichere Anstellung sind dementsprechend gut.
Als Schule in freier Trägerschaft bekommen wir nur einen Teil der Schulkosten als Zuschuss vom Land Baden-Württemberg.
Wir sind deshalb darauf angewiesen zusätzlich ein Schulgeld zu erheben.
Das Schulgeld am Waldorfkindergartenseminar Stuttgart beträgt: (für Schuljahr 2012/13)
1.320 € für das Berufskolleg für Praktikanten, zahlbar in 12 Raten von 110 € pro Monat (von August bis September)
3.840 € für die Fachschule, zahlbar in 24 Raten von 160 € pro Monat.
Die Bearbeitung der Bewerbungen stellt auch für uns einen gewissen Aufwand dar.
Deshalb verlangen wir einmalig eine Aufnahmegebühr von 60 €.
BAföG:
Sowohl für die Ausbildung am Berufskolleg wie auch an der Fachschule besteht prinzipiell die Möglichkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert zu werden.
Es handelt sich dabei gegebenenfalls um „Schülerbafög“ das nicht zurückgezahlt werden muss.
Gerade, weil es ein echter Zuschuss und kein Darlehen ist, sollten Sie sich unbedingt erkundigen, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind allerdings nur individuell (durch Sie selbst) zu klären.
Generell kann man aber sagen, dass eine Förderung im Berufskolleg nur in Frage kommt, wenn man zu dessen Besuch nicht mehr bei den Eltern wohnen kann (z.B. weil zu langer Schulweg…). In der Fachschule können Sie eine Förderung auch erhalten, wenn sie bei den Eltern wohnen.
Nähere Infos finden Sie unter: http://www.bafoeg-rechner.de oder unter http://www.bafoeg.bmbf.de/
Klären sie das unbedingt vor Schulbeginn, denn bei Förderung nach BAföG, gibt es keinen Zuschuss zu den Beförderungskosten für den Schulbesuch.
(Zu den Antragsunterlagen gehört auch eine Schulbescheinigung (Formblatt 2), die wir erst am ersten Schultag ausstellen dürfen. Diese müssen Sie dann nachreichen. Ihr Schulvertrag ist zunächst ein ausreichender Grund, dass Ihr Antrag bearbeitet werden kann und Sie Auskunft über ihre Förderung erhalten können, die aber erst ab dem 1. Schultag erfolgt.)
Schülerbeförderung:
Als „Schüler“ haben Sie Anspruch auf Zuschuss zu Ihren Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
In Stuttgart erfolgt diese über das sogenannte Scool-Abo der VVS. Sie zahlen dann für die Strecke von ihrem Wohnort (innerhalb des Verbundnetzes) einen besonders ermäßigten Pauschalbetrag.
Die Anträge dazu (mit Schulbescheinigung) erhalten Sie am ersten Schultag.
Bundesagentur für Arbeit („Sozialhilfe“ „Hartz IV“):
In ganz besonderen Einzelfällen ist es möglich, die (maximal zweijährige) Ausbildung an der Fachschule durch die Bundesagentur für Arbeit als „Weiterbildungsmaßnahme im Einzelfall“ gefördert zu bekommen. Da es sich um Einzelfallentscheidungen mit einem besonderen amtsinternen Genehmigungsverfahren handelt, geht dies nur in Zusammenarbeit mit ihrem persönlichen Berater in einem Job-Center. (Stichwort: §§ 85 ff SGB III in Verbindung mit § 12 AZWV).
Stipendien
Leider hat das Waldorfkindergartenseminar selbst keine Mittel für Stipendien.
So weit uns bekannt, gibt es derzeit keine speziellen Stipendien oder Stiftungen für die Förderung der Ausbildung von Waldorferzieher/innen.
In besonderen Fällen kann gegen Ende der Ausbildung der Schulbeitrag als Darlehen gegeben werden.